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Universität Graz Lehr- und Studienservices Neuigkeiten Neues Studienrecht im Senat beschlossen
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Montag, 19.03.2018

Neues Studienrecht im Senat beschlossen

Der Senat der Universität Graz hat am 7. 3. 2018 den Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen in aktualisierter Version beschlossen. Was ist neu?

Der Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen regelt wesentliche Aspekte in Lehre und Studium. Der aktualisierte Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen wurde am 14.03.2018 im Mitteilungsblatt der Universität Graz veröffentlicht.

Was sind wichtige Änderungen? (Auswahl)

Curricula:

  • § 7 Abs. 10: Grundsätzlich sind Curricula-Änderungen erst nach Ablauf von drei Jahren - ab In-Kraft-Treten - möglich.
  • § 9: Angabe der englischen Bezeichnung des Studiums auf dem Curriculum sowie Zuordnung zu einer Gruppe gem. § 54 Abs. 1 UG
  • § 9: Der Unterschied zwischen "Pflichtfach" und "Gebundenem Wahlfach" (GWF) entfällt. Statt der gebundenen Wahlfächer gibt es "Wahlmöglichkeiten". Diese sind, wie bisher die GWF, in Master- und Diplomstudien verpflichtend.
  • Differenzierung zwischen "gemeinsam eingerichteten Studien" (§ 15) und gemeinsamen Studienprogrammen (§ 16)

 

Lehre:

  • § 20 E-Learning und virtuelle Lehre: bis zu 20 % der Kontaktstunden als virtuelle Lehre möglich. Genehmigung eines größeren Umfangs notwendig/möglich. Studierende müssen vor Beginn des Semesters informiert werden.
  • § 37 Bachelorarbeiten: Diese können drei Mal wiederholt werden. Einreichen ist drei Semester lang möglich. Danach kann die Betreuung zurückgelegt werden.
  • § 44 Gefährdung von Universitätsangehörigen oder Dritten: Ausschluss von Studien möglich

Der neue Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen tritt mit 1. Oktober 2018 in Kraft.

Link zum gesamten Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen:

https://static.uni-graz.at/fileadmin/lehr-studienservices/Curriculaentwicklung/Dokumente_und_Links/Satzungsteil_Studienrechtliche_Bestimmungen_2018.pdf 

 

Erstellt von Elisabeth Hillebrand-Augustin

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