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Der Nationale Qualifikationsrahmen (NQR)

Im April 2008 trat die Empfehlung des Europäischen Parlaments und Rates in Kraft, welche die Anbindung der nationalen Qualifikationssysteme an den EQR vorsieht. Sichergestellt werden soll, dass individuelle Qualifikationsbescheinigungen einen Verweis auf das zutreffende EQR-Niveau erhalten, was den Vergleich zwischen nationalen Qualifikationen wesentlich vereinfacht (siehe exemplarische Abbildung).

 

Die Referenzniveaus werden in Form von Lernergebnissen (Learning Outcomes) beschrieben, welche es ermöglichen, die zu erwerbenden Qualifikationen unabhängig von Bildungsabschlüssen zuzuordnen.

 

Learning Outcomes umfassen die im Rahmen eines Bildungswegs oder auf informellem Wege erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten ("knowledge, skills and competences"). Ausbildungsdauer, Ausbildungsort (Schule, Betrieb, Hochschule, Bildungseinrichtung) und Ausbildungsform (duale Ausbildung, Lernen am Arbeitsplatz, Studium etc.) spielen explizit keine Rolle. Mit Hilfe dieses Ansatzes ist es möglich, die Lernergebnisse eines jeden Bildungsweges in neutraler Form zu beschreiben, ohne einen unmittelbaren Vergleich vorzunehmen oder das Bildungs- bzw. Qualifikationssystem eines einzelnen Landes als Referenz heranzuziehen.

 

Folgende Ziele verfolgt der österreichische NQR (BMUKK/BMWF 2009):

  • die Erhöhung der Transparenz von Bildungssystemen in Europa und auf nationaler Ebene zum Nutzen der BürgerInnen auf Basis eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse
  • die Erleichterung der Vergleichbarkeit von Qualifikationen und Bildungssystemen durch den EQR (bzw. einzelne NQR) und damit die Erhöhung der Verständlichkeit des österreichischen Qualifikationssystems in Europa
  • die Weiterentwicklung der Lernergebnisorientierung
  • die Einführung eines Leistungspunktesystems nach dem ECTS-Modell
  • die Förderung größtmöglicher Mobilität von Lernenden, Studierenden, Lehrenden, WissenschafterInnen und Verwaltungspersonal
  • die Förderung der Durchlässigkeit innerhalb und zwischen den formalen und nicht-formalen Bereichen des Bildungssystems im Sinne des Lebenslangen Lernens, und damit die Stärkung von Prinzipien und Methoden der gegenseitigen Anerkennung und Anrechnung von Qualifikationen
  • die Förderung der europäischen Dimension im Hochschulbereich

Status Quo 2013

Der vom BMUKK und BMWF - unter ständigem Einbezug der wichtigsten Stakeholder und ExpertenInnen - erarbeitete „Österreichische EQR-Zuordnungsbericht“ wird als Meilenstein in der Entwicklung eines österreichischen NQR gesehen. Der Zwischenbericht, der sich auf das formale Bildungssystem (auch als „Korridor 1“ bezeichnet)  konzentriert, wurde 2012 der Europäischen Kommission vorgelegt. Nicht-formal erworbene Qualifikationen, sowie durch informelles Lernen erworbene Lernergebnisse sollen in einem nächsten Schritt ebenso im Qualifikationsrahmen abbildbar sein, um die Anforderungen einer Strategie des lebensbegleitenden Lernens zu erfüllen.

 

Auf den Niveaus 1-5 werden Qualifikationen aller Bildungsbereiche auf Basis der NQR-Deskriptoren zugeordnet. Auf den Niveaus 6-8 sind zwei Sets an Deskriptoren gültig: Während hochschulisch erworbene Qualifikationen der Bologna-Architektur (d. h. Bachelor, Master und PhD) sowie in Diplomstudien erworbene Qualifikationen nach den Dublin Deskriptoren zugeordnet werden, basiert die Zuordnung aller anderen Qualifikationen auf den NQR-Deskriptoren. Grundsätzlich sollen auf diese Weise die Niveaus 6-8 sowohl für Qualifikationen aus dem Hochschulbereich, als auch für Qualifikationen aus der beruflichen Aus- und Weiterbildung geöffnet bleiben (BMWF/BMUKK 2011).

 

Geplante Entwicklungen:

  • Konkretisierung des Zuordnungsverfahrens, Klärung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten
  • Weiterführung der Entwicklungsarbeiten in den drei „Korridoren“
  • Qualifikationsbescheinigungen aller dem NQR zugeordneten Qualifikationen sollen einen Verweis auf das NQR-Niveau enthalten
  • alle dem NQR zugeordneten Qualifikationen sollen in ein von der Nationalen Koordinierungsstelle (NKS) verwaltetes NQR-Register eingetragen werden
  • die weitere schrittweise Integration von Qualifikationen in den NQR
  • Zuordnung von Qualifikationen, die im nicht-formalen Bereich erworben werden

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