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Bergen (2005)

Die Bildungsministerinnen und -minister von 45 europäischen Staaten trafen sich auf der Folgekonferenz in Bergen (2005) und verabschiedeten im "Bergen Kommuniqué" folgende Maßnahmen zur Umsetzung der Bologna-Ziele:

  • Umsetzung der Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung (Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area)
  • Umsetzung der nationalen Qualifikationsrahmen (NQR)
  • Verleihung und Anerkennung gemeinsamer Abschlüsse, einschließlich Promotionen (Joint Degrees)
  • Schaffung von flexiblen Lernangeboten im Hochschulbereich, einschließlich der Verfahren für die Anerkennung früher erworbener Kenntnisse.

Ein wichtiges Resultat des Bologna-Prozesses ist die Definition eines Hochschulsystems mit drei aufeinander aufbauenden Zyklen (Bachelor- und Masterstudien, Doktoratsstudien) in der Hochschulbildung. In Bergen wurde dafür ein Rahmen für Qualifikationen und ECTS-Anrechnungspunkten definiert:

  • 1. Zyklus: 180-240 ECTS-Anrechnungspunkte
  • 2. Zyklus: 90-120 ECTS-Anrechnungspunkte
  • 3. Zyklus: keine Vorgabe von ECTS-Anrechnungspunkten (ein Arbeitsaufwand von 3-4 Jahren wird angenommen)

Diese Rahmenvorgabe wurde unter den gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Signatarstaates auf die nationalen Anforderungen adaptiert.

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