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Bologna (1999)

Im Vorfeld des Bologna-Prozesses und der Vereinheitlichung des europäischen Hochschulrahmens stand die "Lissabon Konvention" des Europarates und der UNESCO. Diese schuf eine rechtliche Grundlage für die Harmonisierung bei der Anerkennung von Studienleistungen innerhalb europäischer Hochschulen und ersetzte durch ihr In-Kraft-Treten im Jahre 1997 sechs Verträge, welche seit 1950 im Bereich Anerkennung verabschiedet worden sind.

1998 trafen sich die BildungsministerInnen Frankreichs, Deutschlands, Italiens und Großbritanniens und unterzeichneten die sogenannte "Sorbonne-Erklärung", welche erstmals das Ziel einer Harmonisierung von den unterschiedlichen nationalen Hochschulsystemen in Europa hatte. Dieses Ziel wurde zum Grundpfeiler der MinisterInnen-Konferenz in Bologna (1999), bei der es zur Unterzeichnung der sogenannten "Bologna-Erklärung" durch 31 MinisterInnen aus 29 europäischen Staaten kam.

Folgende "Bologna-Ziele" stehen bei der "Bologna-Erklärung" im Vordergrund:

  • Schaffung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse
  • Schaffung eines zwei- bzw. dreistufigen Systems von Studienabschlüssen (undergraduate/graduate) bzw. der Einführung eines Europäischen Qualifikationsrahmens
  • Einführung eines Leistungspunktesystems (nach dem ECTS-Modell)
  • Förderung der Mobilität durch Beseitigung von Mobilitätshemmnissen
  • Förderung der europäischen Zusammenarbeit durch Qualitätssicherung
  • Förderung der europäischen Dimension in der Hochschulausbildung

Die seit der Konferenz in Bologna alle zwei Jahre stattfindenden MinisterInnenkonferenzen stellen auf europäischer Ebene die Weichen für den Fortgang und die Entwicklung des Bologna-Prozesses. Auf nationaler Ebene schaffen seit 1999 die europäischen Staaten rechtliche und hochschulpolitische Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Prozesses. Die Verantwortung für die Umsetzung tragen die Hochschulen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften selbst - ihre Initiativen, Aktivitäten, Projekte und vor allem neue Curricula nach dem Bologna-Modell der Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien sind Beiträge dazu, mehr Transparenz im europäischen Bildungsraum zu schaffen.

Seit 1999 haben sich 47 europäische Staaten dazu verpflichtet, die Bologna-Ziele innerhalb ihres Nationalen Hochschulraums umzusetzen.

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